Antworten auf die häufigsten Fragen

Wie bekomme ich einen Garten?

1. Online-Formular ausfüllen und abschicken.

1a. Verbindungsaufnahme mit dem zuständigen Obmann bzw. Obfrau.

2. Termin zur Besichtigung der freien Gärten vereinbaren.

3. Besichtigungstermin: Aussuchen eines Gartens und ausfüllen des Bewerberbogens.

(Spezifische Fragen vom Bewerber werden vor Ort beantwortet)

4. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme des Bewerbers zum Vereinsmitglied.

(Der Bewerber kann auch ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden)

5. Bei positiver Entscheidung des Vorstandes:

Termin mit dem Vorstand vereinbaren, um die fehlenden Unterlagen zu bearbeiten.

6. Der Garten ist erst vollständig übergeben, wenn die Kaution bei dem Verein hinterlegt wurde.

7. Alle Voraussetzungen erfüllt? Wenn ja, dann "Herzlich Willkommen im Kleingärtenerverein Bennigsen e.V. Wir wünschen viel Spaß und Freude am Garten. Bitte dabei nicht die Pflichten vergessen!

In meinem Garten wurde eingebrochen. Was muss ich tun?

1. Die Polizei informieren, die den Einbruch vor Ort aufnimmt. Bitte auch Bilder von den Schäden machen, da dieses die Polizei teilweise nicht immer selber aufnimmt.

2. Den Garten vor Ort wieder ordentlich sichern!

3. Der Verein braucht dann die Tagebuchnummer (Kopie der polizeilichen Anzeige) für den Antrag des Versicherungsschadens.

Der Geschädigte muss sich darum erst einmal selber kümmern! (nachfragen bei der zuständigen Polizeidienststelle)

4. Verbindungsaufnahme mit dem Vorstand, um den Antrag des Versicherungsschadens aufzunehmen.

(mit Terminabsprache)

5. Nach Einsendung der Unterlagen vom Vorstand und Weiterbearbeitung durch die Versicherung, teilt diese dem Verein das Ergebnis der Regulierung mit.

6. Der Verein nimmt Verbindung mit dem Gartenfreund auf und klärt den Fall abschließend.

Ich habe einen Sturmschaden. Was muss ich tun?

1. Der Gartenfreund sollte Bilder des Schadens machen, um sie den Verein zur Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.

2. Verbindungsaufnahme mit dem Vorstand, um den Antrag des Versicherungsagenten aufzunehmen. (mit Terminabsprache)

3. Nach Einsendung vom Vorstand und Weiterbearbeitung der Versicherung teilt diese dem Verein das Ergebnis der Regulierung mit.

4. Der Verein nimmt Verbindung mit dem Gartenfreund auf und klärt den Fall abschließend.

Was ist, wenn ich die jährliche Pacht nicht begleichen kann?

1. Es ist empfehlenswert sich mit dem Vorstand rechtzeitig und schnellstmöglich in Verbindung zu setzen.

2. Der Verein ist nicht verpflichtet eine Ratenzahlung zu akzeptieren. 

3. Eine nachträgliche Zahlung von Verbindlichkeiten kommt nicht in Frage.

4. Jeder Pächter ist selbst verantwortlich, dass er seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein einhalten kann.

5. Für eventuelle Pächter, die mit ihrem Geld nicht haushalten können, ist der Verein nicht verantwortlich.

Es gibt aber dazu eine alte Methode die sich "Haushaltsbuch führen" nennt. In diesem werden Ausgaben und Einnahmen eingetragen und nebenbei sollte man sich über das ganze Jahr schon seine Pacht, Versicherungs-beiträge, Mitgliederbeitrag usw. zur Seite legen. Am Ende des Jahres kommt unsere Rechnung, die dann leicht beglichen werden kann.

5. Sollte eine Mahnung wegen Zahlungsverzug kommen, dann fallen zusätzliche Mahngebühren an.

Ruhezeiten

1. Ruhezeiten sind grundsätzlich einzuhalten.

2. Es gibt keine Ausnahmen für Privatpersonen.

3. Nur eine Ausnahme gibt es: Gewerblich beauftragte Firmen z.B.: Ein Gärtner, der auf Rechnung handelt!

 

Hintergrund: Die Ruhezeiten sind für jeden gedacht, dass auch mal ein wenig Ruhe und Erholung jedem gegönnt wird. Sie wurden einst von der Stadt Springe übernommen. Eine damalige mehrheitlicher Mitgliederbeschluss sprach sich für folgenden Reglungen aus.

 

Montag - Freitag

13.00 - 15.00 Uhr Mittagsruhe

ab 19.00 Uhr beginnende Nachtruhe bis 08.00 Uhr morgens

 

Samstag

13.00 - 15.00 Uhr Mittagsruhe

ab 18.00 Uhr beginnende Nachtruhe bis 08.00 Uhr morgens

 

Sonn- und Feiertage

Grundsätzlich keinen Lärm, auch nicht mal kurz ein paar Nägel einschlagen oder den Rasenmäher ausprobieren!

Was ist, wenn der Pächter verstirbt?

1. Bitte immer sofort den Vorstand informieren, damit dieser handeln kann.

2. Ist der Verpächter verstorben, dann geht zuerst eine Anteilnahme an den/die Gatten/in. Wenn nicht vorhanden, dann an den nächsten Verwandten, sofern Name und Adresse bekannt ist. 

3. Der Gatte oder die Gattin kann den Garten des Verblichenen übernehmen. D.h. ein neuer Pachtvertrag muss her mit den neuen Daten zur Versicherung, Mitgliedsbeitrag usw... Zusätzlich kommen leider auch die Gartenübernahmegebühren i.H.v. 50,00 € dazu. (gemäß Mitgliederbeschluss von 2015)

4. Sollte der Ehepartner kein Interesse von sich aus erkennen lassen, dann ist der Vorstand verpflichtet nach dem Bundeskleingartengesetz §12 zu handeln.

5. Der Garten des verstorbenen Pächters geht nach Ablauf der Frist gemäß Bundeskleingartengesetz § 12 wieder in den Bestand des Vereins über.

6. Der Inhalt wird durch den Verein geräumt und verwertbare Sachen gehen zunächst ins Vereinseigentum über.

7. Der Verein kann unter anderem auch Sachen veräußern, um die Kosten zur Wiederherstellung des Gartens zu decken.

7. Eine Freigabe und Neuverpachtung ist jetzt wieder möglich!

Ich möchte oder muss meinen Garten kündigen. Was muss ich tun?

1. Zuerst muss sich der weichende Pächter seinen Unterpachtvertrag ansehen und diesen abgleichen mit unserer Vereinsatzung. Dort stehen alle Fristen drin, sowie die Form der Kündigung.

2. Die Kündigung des Gartens ist nicht automatisch die Kündigung der Mitgliedschaft. Also wenn gewollt, dann bitte auch beides kündigen, sonst gibt es später noch eine Rechnung für die Mitgliedschaft.

3. Der weichende Pächter selbst ist dazu angehalten einen Nachpächter zu suchen, um schneller aus dem Unterpachtvertrag herauszukommen. Sonst muss das komplette Jahr in Voraus gezahlt werden, wie üblich!

4. Nach der schriftlich eingegangen Kündigung wird diese bestätigt vom Vorstand bestätigt. Jedoch muss der weichende Pächter erneut Kontakt mit dem Vorstand aufnehmen, damit ein Übergabeprotokoll im betreffenden Garten erstellt werden kann. 

5. Nach Behebung der festgestellten Mängel im Garten kann der Verein unterstützend wirken bei der Suche nach einem Nachpächter.

6. Der Vorstand nimmt den Garten erst wieder in dem Bestand des Vereins auf, wenn alle festgestellten Mängel durch den weichenden Pächter auch behoben worden sind. Sonst bekommt er wie turnusmäßig vorgesehen Ende des Jahres seine Rechnung für das neue Gartenjahr. Diese ist dann auch zu begleichen, da sonst ein Mahnverfahren bei Verzug beginnt.

7. Bei ordentlicher Übergabe an den Verein und keinen offenen Punkten in dem Übergabeprotokoll wird die hinterlegte Kaution dem weichenden Pächter wieder ausbezahlt.

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